Jedes Unternehmen, jede Institution, Initiative oder Organisation, jeder Verein aber auch Privatpersonen können medialo:k abonnieren. Das gilt ebenfalls für Agenturen, die die beschriebenen Leistungen für Ihre Kunden inhouse nicht erbringen können und Medienresearch gerne outsourcen.
Es gibt strenge rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung von digitalen Pressespiegeln, die einem begrenzten Nutzerkreis oder auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Der sogenannte „Pressespiegel-Paragraf des Urheberrechtsgesetzes“ (§ 49 UrhG) gestattet es, Beiträge aus Zeitungen, die sich mit tagesaktuellen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Tagesfragen befassen, selbst zu digitalisieren. Diese Beiträge müssen PMG oder dem gemeldet werden, um die Lizenzen im Rahmen der rechtlichen Anforderungen zu erwerben. Bitte beachten Sie dabei die Archivierungszeiten und Vervielfältigungshinweise.
Die entrichteten Vergütungen führt die PMG an die Verwertungsgesellschaften ab. Mit der Meldung der Artikel und Bilder über die PMG erhalten die Nutzer von den Verwertungsgesellschaften eine „Freistellung“ zur Nutzung dieser Artikel in Pressespiegeln – in den Schranken gemäß der Regelungen des § 49 UrhG.
Wir melden in Kooperation mit VG Wort und PMG die von Ihnen genutzten Beiträge. Sie erhalten monatlich eine Auflistung der erworbenen Lizenzen und Lizenzgebühren.
Sie erhalten einen Vertrag über Ihr medialo:k-Paket sowie weiteren von Ihnen gewählten Zusatzleistungen. Um die Lizenzen für Beiträge zu erwerben, schließen wir als Agentur für Sie einen weiteren Vertrag mit PMG. Darum kümmern wir uns für Sie. Mit diesem Vertrag haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, mit einem kleinen Nutzerkreis direkt auf Ihren PMG-Account zuzugreifen.
Den medialo:k-Vertrag können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum jeweils 1. eines Quartals kündigen.
Sie erhalten zu Beginn des Folgemonats der Leistungserbringung eine Rechnung von [DIA'LO:K]. Darin sind die Paket-Preise, Ihre gewählten Zusatzleistungen sowie die PMG-Lizenzen aufgelistet.
Ja, Sie erhalten diese mit Nennung des Mediums, des Datums der Veröffentlichung und des Donwloads sowie der Kosten.
Der Artikelpreis ist abhängig von der Gesamtleserzahl und setzt sich aus sogenannten Regelnutzern und Gelegenheitsnutzern zusammen. Bei zunehmender Leserzahl steigen die Kosten pro Artikel degressiv an. Die Regelungen der VG Wort sehen erst ab 61 Regelnutzern die Berücksichtigung von Gelegenheitsnutzern vor. Hier finden Sie eine Übersicht. Zum einen können Sie, wenn Sie dem Link folgen, sehen, welche Medien bei PMG gelistet sind und zum anderen wie sich die Preise je nach Leseranzahl verändern.
Profitieren Sie für Social Media und anderen redaktionellen Content von den Zusatzleistungen des Exklusiv-Pakets. Auf Basis des medialo:k erhalten Sie zu relevanten Meldungen, Studien und Diskussionen Ihre individuellen redaktionellen Beiträge. Damit nutzen Sie sinnvoll Synergien und Kommunikationsanlässe.
Natürlich! Schreiben Sie uns eine E-Mail und lassen Sie uns ein kleines Setup besprechen. Gerne schicken wir Ihnen zum Testen drei Tage Ihren individuellen medialo:k.
Folgende Informationen werden benötigt:
Mit diesen Informationen werden die Verträge angefertigt und Ihnen zur Unterschrift weitergeleitet. Sie erhalten dann den Login zu Ihrem PMG-Account.
Nach dem Versand der ersten medialo:k-Ausgaben werden die Ergebnisse verifiziert und die Suchen angepasst beziehungsweise optimiert.
Bei der Buchung redaktioneller Zusatzleistungen kommen unsere Berater für ein Briefing auf Sie zu.
Generell wird medialo:k in einem Standardformat per E-Mail versendet. Im Exklusiv-Paket sind PDF-Formate enthalten. Diese Alternative ist sinnvoll, wenn Ihr E-Mail-System das verschickte E-Mail-Format nicht korrekt darstellen kann.
Eine weitere Alternative ist die cloudbasierte Bereitstellung Ihres medialo:k inklusive Steuerung der Zustellung via E-Mail mit einem Link.
Wir orientieren uns an Ihren technischen Möglichkeiten: damit möglichst viele Rezipienten einen leicht lesbaren medialo:k nutzen können, erstellen wir den Output auch